Um es einmal einfach auf den Punkt zu bringen:
Entweder in jeder Personalakte hängt eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Verzichtserklärung - wenn das bei Ihnen nicht zutrifft, brauchen Sie unsere Hilfe!
Über allem steht unsere Verpflichtung, unserem Mandanten die Risiken zu minimieren - hier zum Beispiel aus dem "Rechtsanspruch" des Arbeitnehmers gemäß §1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG).
Viele Arbeitgeber verfahren nach der Strategie:
"Nur keine schlafenden Hunde wecken" und das ist sehr gefährlich, denn wenn der schlafende Hund nach 10 oder 15 Jahren wach wird, beißt er bestimmt zu.
Wir unterscheiden uns von vielen großen bAV-Anbietern, weil wir über einen langen Zeitraum "Sprechtage" in Ihrem Unternehmen einrichten und so versuchen, jede Personalakte unangreifbar zu machen.
In enger Abstimmung mit der Personalabteilung wird jeder Mitarbeiter über sein Rechts aufgeklärt.
Zahlreiche bAV-Verkäufer verfahren da lieber nach dem Gieskannenprinzip und machen eine tolle Massenbelehrung, holen sich auf einen Schlag zahlreiche Verträge ab und werden nie mehr gesehen ... die mühsame und haftungsminimierende Arbeit beginnt aber erst jetzt.
Übrigens: Kein Mitarbeiter muß eine betriebliche Altersvorsorge abschliessen und wer es nicht will, unterzeichnet eine Verzichtserklärung - dann ist für Sie aus §1a BetrAVG kein Rechtsstreit mehr zu erwarten.
Sie haben weder Kosten noch Risiken zu befürchten - im Gegenteil.
Die Haftung sinkt und jeder bAV-Vertrag reduziert Lohnnebenkosten.
Wir praktizieren alle Durchführungswege und implementieren auch tarifliche Versorgungssysteme (z.B. Metallrente).